Die 24 Stunden Betreuung beinhaltet u.a. die Hilfestellung bei der Grundpflege und das Übernehmen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen einer permanenten Anwesenheit einer Betreuungskraft im Haushalt einer hilfsbedürftigen Person.
Die polnischen Betreuungskräfte sind bei Ihrem Einsatz in Deutschland in Ihrem Heimatland verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an die zuständigen Behörden zu entrichten. Dies resultiert aus der Festanstellung der Pflegekräfte bei einem polnischen Pflegedienstleister. Die Betreuungskräfte sind deshalb jederzeit und in vollem Umfang legal in Deutschland im Einsatz. Persönlich bezogen bescheinigt wird die Beitragspflicht für Sozialversicherungsbeiträge durch den Polnischen Rentenversicherungsträger (ZUS), durch die sog. A1 Bescheinigung, die Sie mit Beginn der Betreuung für die entsprechende Betreuungskraft erhalten. Selbstverständlich geht damit einher, dass die polnischen Betreuungskräfte im Rahmen Ihrer Festanstellung kranken- und rentenversichert sind. Damit werden alle Gesetze und Vorschriften für die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb Europas erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Rechtliche Grundlagen
Die Kosten für unsere Dienstleistungen werden nach derzeitiger Rechtslage leider nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen somit privat übernommen werden. Je nach Einteilung der pflegebedürftigen Person in eine von den Krankenkassen vorgegebenen Pflegestufen kann jedoch ein Anspruch auf Zuschüsse zur Pflege durch eine "selbstbeschaffte Pflegehilfe" entstehen. Dieser Anspruch variiert zwischen € 235,00 und € 700,00 monatlich. Genaue Informationen im Einzelnen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.
Die Wartezeit bis zum Eintreffen einer Pflegekraft beträgt in der Regel eine Woche. Der Grund dafür sind notwendige Behördengänge in Polen um die erforderlichen formellen Voraussetzungen einer Betreuungskraftentsendung zu erfüllen. Längere Wartezeiten als zwei Wochen sind unwahrscheinlich.
Die Begriffe "24 Stunden Betreuung", "24 Stunden Pflege" sind übliche Marktbezeichnungen, die den Weg in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Leistung und sind nicht mit der Arbeitszeit der Pflegekräfte verbunden. Hier gelten die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
Nach der Ermittlung des Pflegebedarfs erhalten Sie von uns Vorschläge von geeigneten Betreuungskräften, die in Frage kommen die Anforderungen vor Ort zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten zu erfüllen. Sie können sich anhand von Kurzprofilen ein Bild über die Pflegekräfte machen. Nach Ihrer Entscheidung und dem Vertragsabschluss erfolgt die sofortige Planung des Betreuungseinsatzes.
Erfahrungsgemäß ist es schwierig bestimmte Personen permanent an einen hilfsbedürftigen Menschen zu binden, auch wenn eine große Harmonie zwischen den Beiden besteht. Der Grund dafür ist nahe liegend: Die Betreuungskräfte haben Familie und Freunde, die sie selbstverständlich sehen möchten. Ein gewöhnlicher Aufenthalt dauert etwa zwei Monate. Danach erfolgt ein Wechsel, wobei eine Wiederkehr selbstverständlich auch möglich ist. Alle Betreuungskräfte haben Arbeitserfahrung auf diesem Gebiet und Sprachkenntnisse die von Grundkenntnissen bis zu fortgeschrittenen Kenntnissen reichen. Abschließend haben Sie auch die Möglichkeit anstelle einer Betreuerin einen Betreuer zu wählen.
Bei Vorliegen von personenbezogenen Problemen können wir mittelfristig einen Ersatz der Hilfskraft arrangieren.
Die von unseren Betreuuern zu verrichtenden Tätigkeiten bestimmen sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Die Mitarbeiter sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber weisungsgebunden. Alle eventuellen Nebenabreden sind ohne unsere Einbindung unzulässig. Auf Wunsch können wir die Vertragsbedingungen an die neuen Erfordernissen anpassen. Darauf legen wir besonderen Wert um nicht in einen rechtsfreien Raum abzugleiten. Darin zeigt sich unter anderem unsere Seriösität.
Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und gilt ab Eingang der Erklärung. Diese kann ohne besonderen Grund erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Ableben einer betreuten Person. In diesem traurigen Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch mit einer Frist von lediglich fünf Tagen nach dem Eintritt des Todes. Eine Erklärung ist diesem Fall überflüssig. Wir bitten jedoch um schnellstmögliche Mitteilung dieses schwerwiegenden Ereignisses.
Auch zu dieser Zeit gilt das Vertragsverhältnis. Allerdings wird das Entgelt anteilig erhöht.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 07154 805695
Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.
Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für diemedizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.
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