In unserem Angebot nennen wir Ihnen einen monatlichen Festpreis der 24-Stunden Pflege und Betreuung, der alle Kosten inklusive Abgaben und Steuern abdeckt.
Die individuellen Kosten für die 24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause variieren je nach dem Umfang der benötigten Unterstützung und den Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekräfte. Dabei gewährleisten wir stets den gesetzlichen Mindestlohn, um eine faire Entlohnung unserer 24-Stunden Pflegekräfte sicherzustellen.
Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das auf den individuellen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist, können Sie gerne unseren Fragebogen zur 24-Stunden Betreuung ausfüllen und an uns per Post oder Fax (07154 805696) zurückschicken.
Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen
Pflegegrad 1 und 2 ab 2.250,00 EUR
Pflegegrad 3 ab 2.350,00 EUR
Pflegegrad 4 und 5 ab 2.450,00 EUR
Bei der Betreuung einer zweiten in dem selben Haushalt lebenden Person ist mit einem Aufschlag, je nach der Betreuungsbedarf, von bis zum 50% zu rechnen.
Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).
Die Kosten für die Hin- und Rückreise der Betreuungskraft betragen etwa 200,00 EUR. Der erste Wechsel der Betreuungskräfte erfolgt in der Regel nach rund zwei Monaten.
An einigen polnischen Feiertagen wird der Tagessatz, der für den monatlichen Tarif maßgeblich ist, doppelt berechnet. Die Anzahl der berechneten Feiertage kann je nach Dienstleister variieren, beträgt jedoch im Jahresdurchschnitt sieben. Es wird kein zusätzlicher Zuschlag für normale Sonntage erhoben.
Kost und Logis sind für die Pflegekraft frei.
Die Rechnungsbeträge sind direkt an einen mit uns kooperierenden polnischen Pflegedienstleister (Arbeitgeber der Betreuungskraft) am Monatsende zu zahlen.
Ein Steuervorteil für Pflegehaushalte ergibt sich aus der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Reinigungsarbeiten im Haushalt, oder auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Es ist möglich 20 % der Kosten für Dienstleistungen im Privathaushalt direkt von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen.
Dies gilt für Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden können. Darüber hinaus können Aufwendungen für die 24h Betreuung im Rahmen der steuerlichen Vorschriften zu den sog. Außergewöhnlichen Belastungen teilweise abgesetzt werden. Die individuelle Höhe der Absetzbarkeit ergibt sich aus § 33 EStG.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufwendungen mit Vorlage der Rechnungen und Zahlungsnachweise auf das Konto Ihres Dienstleisters durch einen Beleg Ihrer Bank oder Sparkasse nachweisen können.
Informationen über steuerliche Absetzbarkeit beruhen auf Auskünften Dritter.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ein Rechtsanspruch kann hierfür nicht abgeleitet werden.
Wir bleiben während der gesamten Laufzeit der Betreuung in allen Fragen, Anregungen, Änderungs- und Anpassungswünschen oder eventuellen Problemen Ihr Ansprechpartner.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 07154 805695
Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.
Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für diemedizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.
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