Seit Mai 2004 bekommen Dienstleistungsfirmen aus Polen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und damit ihre Mitarbeiter innerhalb der EU zu entsenden.
Die Entsendung nach Deutschland stimmt darüber hinaus mit dem deutschen Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) überein und ist eine sehr wichtige Grundlage für die Legalität unserer Tätigkeit.
Für das im Rahmen der 24h Betreuung entsendete polnische Betreuungspersonal wird durch den polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) eine sog. A1 (ehemals E 101) Bescheinigung ausgestellt. Damit wird persönlich bezogen bescheinigt, dass die Betreuungskraft in Polen als Angestellte des polnischen Pflegedienstleisters Renten- und Sozialversicherungsbeiträgte leistet und damit im Einsatz Sozial- und Krankenversichert ist.
In einem wegweisendem Urteil vom 10.11.2008 durch das Amtsgericht München (AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07) bestätigt sich unsere Rechtsansicht zur häuslichen Seniorenpflege:
Eine direkte Beschäftigung von selbstständigem Pflegepersonal, insbesondere aus Osteuropa ist rechtswidrig, da es sich hierbei um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Zudem werden keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, sowie das Einholen einer Arbeitserlaubnis umgangen.
Dieses Urteil wird von uns begrüßt, da es Rechtssicherheit schafft und die soziale Absicherung und die Rechte der Pflegekräfte nachhaltig stärkt.
Wie Sie unserer Internetpräsenz entnehmen können, sind unsere Kooperationspartner, also die polnischen Pflegedienstleister, Arbeitgeber aller Betreuungskräfte, welche auf der Basis von ordnungsgemäßen und aktuellen Arbeitsverträgen in Polen festangestellt sind. Dies hat zur Folge, dass die Betreuungskräfte renten- und sozialversichert sind.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Polnische Pflegekräfte
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 07154 805695
Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die
24h-Pflege und Betreuung zu Hause, bzw. Pflegehilfe beinhaltet.
Für die medizinische Pflege sind die ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.
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