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Kosten der 24 Stunden Pflege und Betreuung

Die Monatskosten der 24 Stunden Pflege und Betreuung liegen zwischen 2.000,00 und 2.350,00 Euro Brutto. Sie beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Sozialabgaben sowie eine Kranken- und Unfallversicherung der Betreuungskraft.

 

Die zwei kostenbestimmensten Faktoren bei der Zusammestellung der Kosten bei der 24h-Betreuung sind einerseits die Ausbildungsqualifikation der Betreuungskraft, aber auch die Einstufung der Deutschkenntnisse, sowie ihre Belastung im Umfang der Betreuung. Weitere Eigenschaften wie ein benötigter Führerschein der Betreuungskraft, sowie die Bereitschaft während der Weihnachts- und Osterfeiertage im Einsatz zu sein, können sich auch auf die Kosten auswirken.

 

Zudem spielen unterschiedliche Feststellungen des Pflegegrades und die steuerliche Absetzbarkeit eine Rolle. Die Feststellung des Tarifs ist daher erst nach Kenntniserlangung der Rahmenbedingungen und des tatsächlichen Betreuungsumfangs möglich.

 

Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das auf den individuellen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist, können Sie gerne unseren Fragebogen zur 24-Stunden Betreuung ausfüllen und an uns per Post oder Fax (07154/805696) zurückschicken

Wir agieren für die 24h-Seniorenbetreuung als Koordinator und Vermittler, deshalb sind die Rechnungsbeträge direkt an einen mit uns kooperierenden polnischen Pflegedienstleister zu zahlen.

Tarifbeispiel

Im folgenden Beispiel wird ein Tarif für eine pflegebedürftige Person, die dem Pflegegrad 3 zugeordnet wurde unter folgenden Rahmenbedingungen verdeutlicht:

 

  • Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens dreimal im Laufe des Tages Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Fortbewegung etc.)
  • Durchführung der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche (Einkaufen, Kochen, Wohnungsreinigung etc.)
  • Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden (2 Stunden davon vorgesehen für die Grundpflege)

 

Demnach gestalten sich die Hauptaufgaben der Betreuungskraft wie folgt:

        - Rund um die Uhr Betreuung (inkl. gelegentlichen Nachteinsätzen)

        - Grundpflege (Körperpflege, Waschen, Toilettengänge etc.)

        - Wohnungs- oder Hausreinigung, kochen, Einkaufen

        - Haushaltsnahe Tätigkeiten wie Waschen und Bügeln

Monatliche Kosten inkl. Zuschüsse (bei 30 Kalendertagen / Monat)

 

Betreuungskosten                                                                                              1950,00 EUR

Pflegegeld für Pfleggrad 3                                                                              -   545,00 EUR

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Effektive monatliche Gesamtkosten                                                            1405,00 EUR

Steuererleichterungen                                                                                     -   333,00 EUR

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Gesamtkosten nach Steuern                                                                           1072,00 EUR

Erläuterungen zum Tarifbeispiel

 

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten beinhalten alle anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, wie die Krankenversicherung und Unfallversicherung. Zudem werden die Fahrtkosten der Betreuungskraft in Rechnung gestellt. Der endgültige Tagessatz hängt von dem individuellen Betreuungsumfang der zu betreuuenden Person ab.

 

Pflegegeld

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um einen direkten Zuschuss zur Finanzierung der 24 Stunden Betreuung, welcher sich in der Auszahlungshöhe an dem Pflegegrad orientiert. Das Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) beantragt werden.

 

Steuererleichterungen

Ein Steuervorteil für Pflegehaushalte ergibt sich aus der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Reinigungsarbeiten im Haushalt, oder auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Es ist möglich 20 % der Kosten für Dienstleistungen im Privathaushalt direkt von der Einkommenssteuerschuld abzuziehen. 

Dies gilt für Gesamtkosten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro, so dass maximal 4.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden können. Darüber hinaus können Aufwendungen für die 24h Betreuung im Rahmen der steuerlichen Vorschriften zu den sog. Außergewöhnlichen Belastungen teilweise abgesetzt werden. Die individuelle Höhe der Absetzbarkeit ergibt sich aus § 33 EStG.

 

Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufwendungen mit Vorlage der Rechnungen und Zahlungsnachweise auf das Konto Ihres Dienstleisters durch einen Beleg Ihrer Bank oder Sparkasse nachweisen können.

 

Das Bundesgesundheitsministerium informiert: Steuervorteil für Pflegehaushalte

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Informationen über steuerliche Absetzbarkeit beruhen auf Auskünften Dritter.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Ein Rechtsanspruch kann hierfür nicht abgeleitet werden.

Unsere Vermittlung der 24h Pflege kann kurzfristig erfolgen und ist für den Auftraggeber kostenlos.

Natürlich bleiben wir während der gesamten Laufzeit der Betreuung in allen Fragen, Anregungen, Änderungs- und Anpassungswünschen oder eventuellen Problemen Ihr Ansprechpartner.

 

Es gilt zu beachten, dass Kost und Logis für die Betreuungskraft grundsätzlich kostenlos sind und vom Kunden getragen werden müssen.

Benötigen Sie Hilfe oder suchen Sie einen Rat?

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 0711 / 968 99 375                Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen.

Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.

 

Ihre KWH Seniorenbetreuung Fellbach

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