Das Pflegegeld ist in Deutschland eine Sozialleistung zur Sicherstellung der Durchführung und Gewährleistung der Qualität der Pflege von pflegebedürftigen Personen. Für die häusliche Pflege werden dem Pflegebedürftigem Geldleistungen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Zuwendungen hängt von der individuellen Pflegestufe ab und beträgt pro Kalendermonat in Euro:
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 123,00 EUR |
Pflegestufe 0 | 244,00 EUR |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | 316,00 EUR |
Pflegestufe 2 | 458,00 EUR |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | 545,00 EUR |
Pflegestufe 3 | 728,00 EUR |
Die Verwendung der Gelder muss durch den Pflegebedürftigen nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Außerdem kann Verhinderungspflegegeld aus der Verhinderungspflege unter bestimmten Umständen in Anspruch genommen werden.
Gerne helfen wir Ihnen schnell und professionell bei der Einrichtung einer häuslichen Pflege in Ihrem zu Hause weiter.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 07154/805695
Sie können aber auch unser Kontaktformular ausfüllen.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich zurückrufen.
Ihre KWH Seniorenbetreuung Kernen
Kooperationspartner der KWH Seniorenbetreuung
|
|